Wörtlich übersetzt bedeutet dieses aus dem Griechischen kommende Wort: Sprecherziehung. Dieser Begriff wird seit dem Anfang des 20. Jahrhunderts verwendet. Er ist sogar eine Wiener Schöpfung, denn der Arzt Emil Fröschels (1884 – 1972) hat ihn gemeinsam mit anderen geprägt.
Die heutige logopädische Therapie behebt aber nicht nur Störungen, die im Zusammenhang mit dem Sprechen und der Sprache stehen, sondern behandelt auch Probleme, die beim Hören, beim Schlucken, bei der Kommunikation, beim Atemfluss und der Stimme auftreten können.
Dabei gibt es keine Altersbeschränkung der Patientinnen, denn Logopädinnen begleiten Leidende von der Geburt an bis zum Ende. Aber nicht nur Kranke werden logopädisch betreut, sondern auch Gesunde! Zum Beispiel ist Prävention (Vorbeugung) besonders für Lehrkräfte wichtig, sie benötigen oft fachkundige Unterstützung, um nicht eine Stimmstörung durch eine falsche Sprechweise zu bekommen. Ein anderes Beispiel wäre die Beratung von Angehörigen, die Personen mit totalem Sprachverlust oder einer Sprachstörung auf Grund eines Schlaganfalls zu betreuen haben.
Vor der eigentlichen Therapie steht eine umfangreiche Untersuchung, die zur Diagnostik führt. Je nach Störungsbild werden unterschiedliche Verfahren angewendet: Gespräche, Interviews, Ton- und/oder Videoaufnahmen, Durchführung verschiedener Tests mit Hilfe von PC oder technischen Apparaten.
Der Befund, der sich durch die Ergebnisse der Untersuchungen ergibt, gibt Aufschluss darüber, ob überhaupt eine logopädische Therapie angezeigt ist, und wenn ja, welche.
Therapien werden in Spitälern und anderen öffentlichen Einrichtungen wie z.B. in Pflegeheimen, Rehab-Zentren, Ambulatorien, aber auch in Kindergärten und Schulen, in Gemeinschaftspraxen, in Form von Hausbesuchen oder bei niedergelassenen Logopädinnen in eigener Praxis durchgeführt. Die Kosten dafür werden entweder zur Gänze oder teilweise von einer Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist aber in allen Fällen, dass es eine Verordnung einer Fachärztin (aus dem Fach HNO, Kinderheilkunde, Neurologie, Zahn- und Kieferheilkunde) gibt. Diese Verordnung muss zusätzlich von der jeweiligen Krankenversicherungsanstalt bewilligt werden.
Die Dauer einer Therapie richtet sich nach dem Störungsbild und kann von einer Therapieeinheit bis zu Jahren dauern; ob mehrmals in der Woche, wöchentlich oder in größeren Abständen entscheiden die Betroffenen und die Therapierenden gemeinsam, denn eine Therapie soll keinen zusätzlichen (zeitbedingten) Stress verursachen. Großteils erfolgt die Behandlung in Form von Einzeltherapien, zusätzlich besteht die Möglichkeit Therapien in Gruppen durchzuführen.
Patientinnen sind rechtlich durch das MTD-Gesetz geschützt, dieses gibt genaue Richtlinien für die logopädische Tätigkeit und die anderen Berufsgruppen des medizinisch-technischen-Dienstes vor. So gibt es für alle TherapeutInnen die Verpflichtung der Weiterbildung.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass in der Logopädie die menschliche Kommunikation im Mittelpunkt steht – und diese soll erhalten, verbessert oder bei Bedarf wiederhergestellt werden.
(c) erschien gekürzt am 4.10.2014 in der Kronenzeitung http://www.krone.at