Als Vertragslogopädin aller Kassen biete ich u.a. myofunktionelle Therapie, Stimmtherapie bei funktioneller oder organischer Störung, korrekte Lautbildung und Sprachanbahnung an.
Wie kommen Sie zu einem Therapieplatz?
Auf Grund der neuen Datenschutzgrundverordnung muss die Kontaktaufnahme entweder per Telefon oder SMS erfolgen. Bitte sprechen Sie unbedingt Ihr
Anliegen DEUTLICH auf das Band – bitte auch Ihren Namen und Telefonnummer, wenn möglich auch worum es sich bei der Störung handelt. Während der Therapien habe ich kein Handy bei mir! Außerdem ist der Empfang an vielen Tagen gestört, sodass ich meist nur per SMS antworten kann.
Wenn Sie eine chefärztlich bewilligte Verordnung für 10 bzw. 20 Mal logopädische Therapie (z.B. T3) von einer Fachärztin (HNO, Kinder, Zahn, Kieferchirurgie, Neurologie) bringen, dann müssen Sie nichts mehr für Therapien bezahlen, weil ich direkt mit den betreffenden Kassen verrechne. Die chefärztliche Bewilligung muss derzeit nur bei der SVS, ab der zweiten Therapieeinheit vorliegen, die Verordnung unbedingt schon beim ersten Mal mitbringen!
Kosten in der Höhe von € 80.- fallen nur dann an, wenn Sie eine Therapie zu spät absagen, oder auf diese vergessen.
Für zur Verfügung gestelltes Therapiematerial wie z.B. Kopien, Gummiringe, Spatel etc. wird einmalig ein Kostenersatz von € 10.- (bzw. 15.- bei Geschwistern) eingefordert.
Da ich zur Zeit eine längere Warteliste habe, sollten Sie sich auch bei anderen Kolleginnen anmelden – wenn Sie einen Platz gefunden haben, bin ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich kontaktieren, damit ich Sie bzw. Ihr Kind von meiner Liste streichen kann.